veröffentlichts am Mittwoch, 02.03.2011
Mitarbeiter pflegen Eltern - das kommt auf Sie zu
Wie Sie als Unternehmer mit diesen Themen in Zukunft umgehen sollten, zeigt Ihnen nachstehender Vorher-Nachher-Vergleich des „TrendScanner”.
Von der jungen zur alternden Gesellschaft:
Das ist die neue Unternehmer-Agenda
Junge Gesellschaft :
- Neuer Mitarbeiter bekommt Liste mit Kindertagesstätten und Schulen in der Nähe.
- Mitarbeiter wollen Karriere machen und setzen sich zu mehr als 100 Prozent für den Betrieb ein.
- Mutterschutz gewähren, Zuschuss zur Kita, Betriebskindergarten.
- Mitarbeiter akzeptiert Versetzung, Ehepartner und Kinder ziehen mit an den neuen Arbeitsort.
- Firma zahlt die Umzugskosten für die neue Führungskraft und seine Familie.
Alte Gesellschaft:
- Neuer Mitarbeiter bekommt Liste mit Ärzten (geriatrische Spezialisierung), Pflegediensten und Altenheimen.
- Auch Mitarbeiter unter 45 beantragen Teilzeitarbeit, weil sie sich mehr um ihre alternden Eltern kümmern wollen.
- Freie Tage für Alarmeinsätze bei den Eltern gewähren, ggf. zusätzlicher unbezahlter Urlaub.
- Mitarbeiter lehnt Versetzung ab: Die pflegebedürftigen Eltern können nicht mehr umziehen.
- Firma zahlt die Kosten für den Nachzug eines hochbetagten, pflegebedürftigen Angehörigen inkl. Spezialtransport.
Hintergrund für Sie: Der Blick in die USA zeigt, was auch hier zu Lande bald Praxis sein wird. 21 Prozent der dortigen Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter bei der Versorgung von pflegebedürftigen Familienangehörigen.